Diese Verordnung regelt die Organisation der Bundesverwaltung zum Schutz vor Cyberrisiken sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen im Bereich Cybersicherheit.
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung am 27. Mai 2020 verabschiedet und per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung
Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung