V003 - Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (CyRV)

Diese Verordnung regelt die Organisation der Bundesverwaltung zum Schutz vor Cyberrisiken sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen im Bereich Cybersicherheit.

Der Bundesrat hat die Verordnung  über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung am 27. Mai 2020 verabschiedet und per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.

Verordnung  über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung

Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/ikt-vorgaben/grundlagen/v003-verordnung_cyber.html