Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes
Einleitung
1. Zweck, Adressatinnen und Adressaten
2. Arbeiten mit den GTR
3. Neuerungen in der vorliegenden Neuauflage
4. Erlassformen
Im Allgemeinen
Erlassformen der Bundesversammlung
5. Die GTR nach Randziffern geordnet
1. Titel Bundesgesetze
1. Kapitel Neues Gesetz oder Totalrevision eines Gesetzes
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Titel
Vollständiger Titel
Kurztitel
Abkürzung des Erlasstitels
Datum
3. Abschnitt Ingress
4. Abschnitt Einleitungsteil
Eigenständige Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
Entsprechungen von Ausdrücken
5. Abschnitt Hauptteil
Formale Gliederung und Gestaltung
Die Gliederungseinheiten im Überblick
Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
Gliederung und Gestaltung der Artikel
Sachüberschrift
Randtitel (Marginalie)
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
Verweisung
Allgemeine Bestimmungen
Verweisung innerhalb eines Erlasses
Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
Grundregeln
Ausnahmen
Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
Verweise auf ganze Rechtsbereiche
Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
Zitierweise und Angabe der Fundstelle
Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
Einführung
Ausgestaltung von Verweisen
Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
Normalfall: Kurzform-Verweisung
Ausnahme: Ausführliche Verweisung
Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
Grundsatz
Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte
Mehrfachverweis im gleichen Artikel
Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in einem Gesetz (Gesamtpaket)
1. Einleitende Bemerkungen
2. Im Ingress
3. In einem Artikel
4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
4.1 GTR-Regeln
4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
5. Gestaltung des Anhangs
5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
1. Abschnitt Nennung nur des Basisrechtsakts
2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderung
3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
Keine Angabe von Bezugsquellen
Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
Keine Nennung von Einheiten unterhalb der Amtsstufe
Verwendung der Abkürzungen
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
Aufhebung anderer Erlasse
Änderung anderer Erlasse
Übergangsbestimmungen
Koordinationsbestimmungen
Vollzugsklausel
Referendumsklausel
Inkrafttreten
Allgemeine Bestimmungen
Rückwirkendes Inkrafttreten
Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
– Inkrafttreten an Bundesrat delegiert
– Inkrafttreten durch das Parlament beschlossen
Inkrafttreten dringlicher Bundesgesetze
Gestaffeltes Inkrafttreten
– Inkraftsetzung durch das Parlament
– Inkraftsetzung ganz oder teilweise an Bundesrat delegiert
Teilinkraftsetzungsverordnungen (Sonderfall des gestaffelten Inkrafttretens)
– Titel
– Inhalt und Struktur
– klare Bezeichnung der Bestimmungen, die in Kraft gesetzt wurden
Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
Befristung
7. Abschnitt Anhänge
Allgemeine Bestimmungen
Gliederung und Gestaltung der Anhänge
2. Kapitel Änderungserlasse eines Gesetzes
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Begriff der Änderung
3. Abschnitt Parallelität der Form
4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
5. Abschnitt Titel
6. Abschnitt Ingress
7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
Allgemeine Bestimmungen
Änderung des Erlasstitels
Änderung des Ingresses
Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
Gestaltung geänderter Bestimmungen
Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
Umnummerierung von Anhängen
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
9. Abschnit Anhänge
Verschachtelung von Anhängen vermeiden
Hinzufügen eines Anhangs
Änderung von Anhängen
10. Abschnitt Mantelerlass
3. Kapitel Aufhebungserlasse
1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
2. Titel Verordnungen der Bundesversammlung
1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Titel
Vollständiger Titel
Kurztitel
Abkürzung des Erlasstitels
Datum
3. Abschnitt Ingress
4. Abschnitt Einleitungsteil
Eigenständige Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
Entsprechung von Ausdrücken
5. Abschnitt Hauptteil
Formale Gliederung und Gestaltung
Gliederungseinheiten im Überblick
Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
Gliederung und Gestaltung der Artikel
Sachüberschrift
Randtitel (Marginalie)
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
Verweisung
Allgemeine Bestimmungen
Verweisung innerhalb eines Erlasses
Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
Grundregeln
Ausnahmen
Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
Verweise auf ganze Rechtsbereiche
Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
Zitierweise und Angabe der Fundstelle
Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
Einführung
Ausgestaltung von Verweisen
Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
Normalfall: Kurzform-Verweisung
Ausnahme: Ausführliche Verweisung
Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
Grundsatz
Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rehtsakte
Mehrfachverweis im gleichen Artikel
Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in einem Gesetz (Gesamtpaket)
1. Einleitende Bemerkungen
2. Im Ingress
3. In einem Artikel
4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
4.1 GTR-Regeln
4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
5. Gestaltung des Anhangs
5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
1. Abschnitt Nennung nur des Basisrechtsakts
2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderung
3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
Keine Angabe von Bezugsquellen
Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
Keine Nennung von Einheiten unterhalb der Amtsstufe
Verwendung der Abkürzungen
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
Aufhebung anderer Erlasse
Änderung anderer Erlasse
Übergangsbestimmungen
Keine Referendumsklausel
Inkrafttreten
Allgemeine Bestimmungen
Rückwirkendes Inkrafttreten
Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
Befristung
7. Abschnitt Anhänge
Gliederung und Gestaltung der Anhänge
2. Kapitel Änderungserlasse einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision
2. Abschnitt Begriff der Änderung
3. Abschnitt Parallelität der Form
4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
5. Abschnitt Titel
6. Abschnitt Ingress
7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
Allgemeine Bestimmungen
Änderung des Erlasstitels
Änderung des Ingresses
Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
Gestaltung geänderter Bestimmungen
Gestaltung von Aufhebungserlassen
Umnummerierung von Anhängen
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
9. Abschnitt Anhänge
Änderung von Anhängen
Hinzufügen eines Anhangs
Verschachtelung von Anhängen vermeiden
10. Abschnitt Mantelerlass
3. Kapitel Aufhebungserlasse einer Verordnung
1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
3. Titel Bundesbeschlüsse
1. Kapitel Bundesbeschluss über eine Teilrevision der Bundesverfassung
1. Abschnitt Titel
Allgemeine Bestimmungen
Behördenvorlagen
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Referendumsklausel
2. Kapitel Bundesbeschluss über die Volkinitiative
1. Abschnitt Titel
Allgemeine Bestimmungen
Volksinitiativen
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Referendumsklausel
3. Kapitel Bundesbeschluss über eine Volksinitiative, der ein direkter Gegenentwurf gegenübergestellt wird
1. Abschnitt Titel
Allgemeine Bestimmungen
Volksinitiativen
Volksinitiativen mit direktem Gegenentwurf
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Referendumsklausel
Bundesbeschluss über eine Volksinitiative, der ein direkter Gegenentwurf gegenübergestellt wird
Bundesbeschluss über den direkten Gegenentwurf
4. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht
1. Abschnitt Titel
Allgemeine Bestimmungen
Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin
Genehmigung eines Notenaustauschs
Genehmigung mehrerer Notenaustausche
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
Allgemeine Bestimmungen
Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags
Bestimmung über die Genehmigung von Notenaustauschen Schengen/Dublin
Titel eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung eines Notenaustauschs im Bereich Schengen/Dublin
Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtsakts
Kurzform
Offizieller Kurztitel
Genehmigung eines Notenaustauschs
Genehmigung mehrerer Notenaustausche
Angabe der Fundstelle
Ratifikation - Beitritt
Vorbehalte und Erklärungen
Rückzug und Vorbehalten
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
Referendumsklausel
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen Referendum untersteht
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem fakulativen Referendum untersteht
Inkrafttreten
5. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht
1. Abschnitt Titel
Allgemeine Bestimmungen
Titel eines Bundesbeschlusses über die Übernahme und Umsetzung von Rechtsakten im Bereich Schengen/Dublin
Genehmigung eines Notenaustauschs
Genehmigung mehrerer Notenaustausche
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
Allgemeine Bestimmungen
Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrags
Bestimmungen über die Genehmigung von Notenaustauschen Schengen/Dublin
Titel eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung eines Notenaustauschs im Bereich Schengen/Dublin
Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtakts
Kurzform
Offizieller Kurztitel
Genehmigung eines Notenaustauschs
Genehmigung mehrerer Notenaustausche
Angabe der Fundstelle
Genehmigung völkerrechtlicher Verträge mit gleichzeitiger Umsetzung
Rückzug von Vorbehalten
Vorbehalte und Erklärungen
Rückzug von Vorbehalten
5. Abschnitt Referendumsklausel
Referendumsklausel
Inkrafttreten
– Inkrafttreten an Bundesrat delegiert
– Inkrafttreten durch das Parlament beschlossen
Rückwirkendes Inkrafttreten
Inkrafttreten dringlicher Bundesgesetze
Gestaffeltes Inkrafttreten
– Inkraftsetzung durch das Parlament
– Inkraftsetzung ganz oder teilweise an Bundesrat delegiert
Teilinkraftsetzungsverordnungen (Sonderfall des gestaffelten Inkrafttretens)
– Titel
– Inhalt und Struktur
– klare Bezeichnung der Bestimmungen, die in Kraft gesetzt wurden
6. Kapitel Einfacher Bundesbeschluss
1. Abschnitt Titel
2. Abschnitt Ingress
3. Abschnitt Gliederung und Gestaltung der Artikel
Allgemeine Bestimmungen
Titel
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
4. Abschnitt Inhalt und typische Formulierungen
Kreditbeschlüsse
Genehmigung von Erlassen anderer Behörden
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
Referendumsklausel
Inkfrafttreten
7. Kapitel Änderung allgemeinverbindlicher Bundesbeschlüsse
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Totalrevision
3. Abschnitt Teilrevision
1. Abschnitt Titel des Änderungserlasses
2. Abschnitt Gestaltung des Änderungserlasses
4. Titel Verordnungen des Bundesrates
1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Titel
Vollständiger Titel
Kurztitel
Abkürzung des Erlasstitels
Datum
Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde
3. Abschnitt Ingress
4. Abschnitt Einleitungsteil
Allgemeine Bestimmungen
Definition
Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
Entsprechung von Ausdrücken
5. Abschnitt Hauptteil
Formale Gliederung und Gestaltung
Gliederungseinheiten im Überblick
Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
Gliederung und Gestaltung der Artikel
Sachüberschrift
Randtitel (Marginalie)
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
Verweisung
Allgemeine Bestimmungen
Verweisung innerhalb eines Erlasses
Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
Grundregeln
Ausnahmen
Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
Verweise auf ganze Rechtsbereiche
Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
Zitierweise und Angabe der Fundstelle
Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
Einführung
Ausgestaltung von Verweisen
Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
Normalfall: Kurzform-Verweisung
Ausnahme: Ausführliche Verweisung
Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
Grundsatz
Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rechtsakte
Mehrfachverweise im gleichen Artikel
Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in Verordnungen (Gesamtpaket)
1. Einleitende Bemerkungen
2. Im Ingress
3. In einem Artikel
4. Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
4.1 GTR-Regeln
4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
4.3 Zitierung der Hauptabkommen (SAA, DAA)
Gestaltung des Anhangs
5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
1. Abschnitt Nennung des Basisrechtsakts
2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderungen
3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
Keine Angabe von Bezugsquellen
Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
Nennung von Verwaltungseinheiten unterhalb der Amtsstufe
Verwendung der Abkürzungen
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
Vollzug
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
Aufhebung anderer Erlasse
Änderung anderer Erlasse
Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
Allgemeine Bestimmungen
Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
Rückwirkendes Inkrafttreten
Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
Gestaffeltes Inkrafttreten
Befristung
Gestaltung der Unterschriften
7. Abschnitt Anhänge
Allgemeine Bestimmungen
Gliederung und Gestaltung der Artikel
2. Kapitel Änderungserlass einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Begriff der Änderung
3. Abschnitt Parallelität der Form
4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
5. Abschnitt Titel
6. Abschnitt Ingress
7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
Allgemeine Bestimmungen
Änderung des Erlasstitels
Änderung des Ingresses
Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
Gestaltung geänderter Bestimmungen
Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
Umnummerierung von Anhängen
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
9. Abschnitt Anhänge
Hinzufügen eines Anhangs
Verschachtelung von Anhängen vermeiden
Änderung von Anhängen
10. Abschnitt Mantelerlass
3. Kapitel Aufhebungserlass einer Verordnung
1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
4. Kapitel Gebührenverordnung
1. Abschnitt Titel
2. Abschnitt Kurztitel
3. Abschnitt Abkürzungen der Titel
4. Abschnitt Ingress
5. Abschnitt Wie soll man anfangen?
6. Abschnitt Verweis auf die Allgemeine Gebührenverordnung
6.1 Spezielle Gebührenverordnungen
6.2 Andere Verordnungen
7. Abschnitt Typische Formulierungen
5. Titel Verordnungen der Departemente
1. Kapitel Neue Verordnung oder Totalrevision einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Titel
Vollständiger Titel
Kurztitel
Abkürzung des Erlasstitels
Datum
Genehmigung durch eine andere als die erlassende Behörde
3. Abschnitt Ingress
4. Abschnitt Einleitungsteil
Allgemeine Bestimmungen
Definition
Begriffsbestimmung mit Klammertechnik (Klammerdefinition)
Entsprechung von Ausdrücken
5. Abschnitt Hauptteil
Allgemeine Bestimmungen
Formale Gliederung und Gestaltung
Gliederungseinheiten im Überblick
Gliederungseinheiten oberhalb des Artikels (Abschnitt, Kapitel, Titel, Teil)
Gliederung und Gestaltung der Artikel
Sachüberschrift
Randtitel (Marginalie)
Absätze
Aufzählungen (Buchstaben, Ziffern, Striche)
Sätze
Verweisung
Allgemeine Bestimmungen
Verweisung innerhalb eines Erlasses
Verweisung auf andere Erlasse innerhalb von AS und SR
Grundregeln
Ausnahmen
Ausnahme 1: Erlasse, die immer ohne Datum zitiert werden
Ausnahme 2: Verweisung mittels Abkürzung oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 3: Verweisung auf Erlasse, die bereits im Ingress zitiert wurden
Ausnahme 4: Wiederholte Verweisung im gleichen Artikel oder Anhang
Ausnahme 5: Fundstelle im BBl
Keine Verweisung auf untergeordnete Erlasse
Verweise auf ganze Rechtsbereiche
Verweisung auf Texte ausserhalb von AS und SR
Zitierweise und Angabe der Fundstelle
Formulierungen für die Verweisung auf technische Normen und Ähnliches
Besondere Bestimmungen für die Verweisung auf EU-Recht
Einführung
Ausgestaltung von Verweisen
Wiedergabe der Titel von EU-Rechtsakten
Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote?
Normalfall: Kurzform-Verweisung
Ausnahme: Ausführliche Verweisung
Wie verweisen, wenn ein EU-Rechtsakt in einem Erlass mehrfach zitiert wird?
Grundsatz
Ausnahme 1: Verweis mit offiziellem oder inoffiziellem Kurztitel
Ausnahme 2: im Ingress angeführte EU-Rechtsakte
Mehrfachverweise im gleichen Artikel
Zitierung der Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommen in Verordnungen (Gesamtpaket)
1. Einleitende Bemerkungen
2. Im Ingress
3. In einem Artikel
4. Zitierweise eines einzelnen Schengen- oder Dublin-Assoziierungsabkommens
4.1 GTR-Regeln
4.2 Titel und Reihenfolge der Einzelabkommen
4.3 Zitierweise eines Hauptabkommens im Bereich Schengen/Dublin
Gestaltung des Anhangs
5.1 Für die Schengen-Assoziierungsabkommen
5.2 Für die Dublin-Assoziierungsabkommen
5.3 Für die Schengen- und die Dublin-Assoziierungsabkommen
Umgang mit der Dynamik des EU-Rechts (statische Verweisung)
1. Abschnitt Nennung des Basisrechtsakts
2. Abschnitt Nennung der letzten massgeblichen Änderungen
3. Abschnitt Nennung aller massgeblichen Änderungen
4. Abschnitt Verweis auf die in einem Staatsvertrag festgelegte Fassung
Umgang mit Berichtigungen von EU-Rechtsakten
Ergänzende Hinweise zur Gestaltung der Verweise
Keine Angabe von Bezugsquellen
Nennung von Einheiten der Bundesverwaltung
Verwaltungseinheiten beim Namen nennen
Nennung von Verwaltungseinheiten unterhalb der Amtsstufe
Verwendung der Abkürzungen
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Gliederungseinheiten und ihre Reihenfolge
Vollzug
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse (gemeinsame Aspekte)
Aufhebung anderer Erlasse
Änderung anderer Erlasse
Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
Allgemeine Bestimmungen
Rückwirkendes Inkrafttreten
Inkrafttreten auf eine bestimmte Uhrzeit; dringliche Veröffentlichung
Gestaffeltes Inkrafttreten
Verknüpftes Inkrafttreten mehrerer Erlasse
Befristung
Gestaltung der Unterschriften
7. Abschnitt Anhänge
Gliederung und Gestaltung der Artikel
2. Kapitel Änderungserlass einer Verordnung
1. Abschnitt Teilrevision oder Totalrevision?
2. Abschnitt Begriff der Änderung
3. Abschnitt Parallelität der Form
4. Abschnitt Suspendierung und vorübergehende Änderung
5. Abschnitt Titel
6. Abschnitt Ingress
7. Abschnitt Gliederung und Gestaltung
Allgemeine Bestimmungen
Änderung des Erlasstitels
Änderung des Ingresses
Änderung von Titel und Ingress bei der Verschiebung einer Verordnungskompetenz
Gestaltung und Kennzeichnung neuer Bestimmungen
Gestaltung geänderter Bestimmungen
Bezeichnung aufgehobener Bestimmungen
Umnummerierung von Anhängen
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
9. Abschnitt Anhänge
Hinzufügen eines Anhangs
Verschachtelung von Anhängen vermeiden
Änderung von Anhängen
10. Abschnitt Mantelerlass
3. Kapitel Aufhebungserlass einer Verordnung
1. Abschnitt Zur Aufhebung ganzer Erlasse im Allgemeinen
2. Abschnitt Gestaltung von Aufhebungserlassen
4. Kapitel Gebührenverordnung
1. Abschnitt Titel
2. Abschnitt Kurztitel
3. Abschnitt Abkürzung der Titel
4. Abschnitt Ingress
5. Abschnitt Wie soll man anfangen?
6. Abschnitt Verweis auf die Allgemeine Gebührenverordnung
6.1 Spezielle Gebührenverordnungen
6.2 Andere Verordnungen
7. Abschnitt Typische Formulierungen
6. Titel Verwaltungsverordnungen des Bundesrates, der Departemente und der Ämter
1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
2. Kapitel Gestaltung
Grundsatz
Neuerlasse
Änderung
Veröffentlichung
Endnote