380 | Die Notenaustausche zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen- bzw. Dublin/Eurodac-Besitzstands sind nach den Vorlagen des vom BJ herausgegebenen Leitfadens zu gestalten. |
Für die Formulierung der Titel der Notenaustausche, die in der AS publiziert werden müssen, sind die folgenden Grundsätze zu beachten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Unterscheidung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union hinfällig geworden; es wird neu nur noch von der Europäischen Union gesprochen. Die Unterscheidung gilt jedoch nach wie vor für Rechtsakte bzw. Notenaustausche, die vor dem 1. Dezember 2009 verabschiedet bzw. abgeschlossen worden sind. |
Die betreffende Weiterentwicklung des Schengen- bzw. Dublin/Eurodac-Besitzstands wird im Titel des Notenaustauschs grundsätzlich mit dem vollständigen offiziellen Titel zitiert. Auf die Angabe des Urhebers und des Verabschiedungsdatums wird jedoch verzichtet. |
Beispiel: |
Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtsakts
Beschluss 2010/555/EU des Rates vom 4. November 2010 zur Änderung von Anlage 3 Teil I der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend Drittstaatsangehörige, die ein Visum für den Flughafentransit benötigen |
Titel des Notenaustauschs:
Notenaustausch vom 25. August 2010 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2010/555/EU zur Änderung von Anlage 3 Teil I der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion betreffend Drittstaatsangehörige, die ein Visum für den Flughafentransit benötigen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) |