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374Will man nur auf das jeweilige Hauptabkommen einzeln verweisen, so wird bei der erstmaligen Zitierung der vollständige Erlasstitel aufgeführt und in der Fussnote die SR-Referenz angegeben.
Kommt der Verweis auf das entsprechende Hauptabkommen mehrmals vor, so kann die Abkürzung «SAA» bzw. «DAA» zunächst eingeführt und bei jeder weiteren Zitierung im Erlasstext verwendet werden (vgl. Rz. 367). In einer Fussnote ist jeweils die SR-Referenz anzugeben.