_369

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

369

_369

PDF document Return to chapter overview
369Ist ein Verweis auf die Schengen- bzw. die Dublin-Assoziierungs­abkommen im Ingress nicht notwendig, wird jedoch in einem Artikel der Kurztitel zitiert, so wird in einem zusätzlichen Absatz eine Brücke zum Anhang gebaut. Es wird keine Fussnote gesetzt.
Beispiel:

4 Die Bestimmungen über das Visumverfahren und über die Ein- und Ausreise gelten nur, sofern die Schengen-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen enthalten.

5 Die Schengen-Assoziierungsabkommen sind in Anhang 1 Ziffer 1 aufgeführt.

è AS 2008 5407, Art. 2

Zur Gestaltung des Anhangs vgl. Rz. 377, 378 und 379.
Kommt der Kurztitel in einem weiteren Artikel des Erlasses vor, so muss in einer Fussnote auf den Anhang verwiesen werden (vgl. zweites Beispiel unter Rz. 371).