369 | Ist ein Verweis auf die Schengen- bzw. die Dublin-Assoziierungsabkommen im Ingress nicht notwendig, wird jedoch in einem Artikel der Kurztitel zitiert, so wird in einem zusätzlichen Absatz eine Brücke zum Anhang gebaut. Es wird keine Fussnote gesetzt. |
Beispiel: |
4 Die Bestimmungen über das Visumverfahren und über die Ein- und Ausreise gelten nur, sofern die Schengen-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen enthalten. 5 Die Schengen-Assoziierungsabkommen sind in Anhang 1 Ziffer 1 aufgeführt. |
Kommt der Kurztitel in einem weiteren Artikel des Erlasses vor, so muss in einer Fussnote auf den Anhang verwiesen werden (vgl. zweites Beispiel unter Rz. 371). |