350 | Wird ein Bundesgesetz geändert, dessen Ingress noch auf die Bestimmungen der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 verweist, so wird der Ingress geändert, sodass dieser neu auf die Bundesverfassung vom 18. April 1999 verweist. Zur Änderung des Ingresses vergleiche Randziffer 295. |
In den entsprechenden Erläuterungen in der Botschaft (oder bei parlamentarischen Initiativen im Bericht der Kommission) ist darzulegen, welche Bestimmungen der Bundesverfassung von 1874 welchen Bestimmungen der Bundesverfassung von 1999 entsprechen.