_334

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

334

_334

PDF document Return to chapter overview
334*Man verlängert die Geltungsdauer eines Erlasses, indem man die entsprechende Bestimmung um einen neuen Absatz mit der neuen Geltungsdauer ergänzt.
Beispiel:

Art. 5 Abs. 4

4 Die Geltungsdauer dieses Gesetzes wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

è AS 2004 445

 

* Randziffer geändert durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 25. Okt. 2021.