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318Werden nur Glieder einer Aufzählung geändert, so wird aus Grün­den der Lesbarkeit auch der einleitende (unverändert bleibende) Satzteil angeführt; in der kursiven Anweisung wird in diesem Fall aber nur diejenige Einheit angegeben, die geändert wird.
Beispiel:

Art. 36 Bst. e

Als wichtige Gründe für die Bewilligung von Zweckentfremdungen und Zerstückelungen gelten insbesondere:

e.agrarpolitisch erwünschte Produktionsumstellungen, sofern die Schlusszahlung mindestens 10 Jahre zurückliegt.

è AS 2011 2385