318 | Werden nur Glieder einer Aufzählung geändert, so wird aus Gründen der Lesbarkeit auch der einleitende (unverändert bleibende) Satzteil angeführt; in der kursiven Anweisung wird in diesem Fall aber nur diejenige Einheit angegeben, die geändert wird. |
Beispiel: |
Art. 36 Bst. e Als wichtige Gründe für die Bewilligung von Zweckentfremdungen und Zerstückelungen gelten insbesondere:
|