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309Sonderfälle:
Einschubartikel in Erlassen, die bereits aufgrund früherer Revi­sionen lateinische Numeralien aufweisen, werden in der Regel weiterhin durch latei­nische Numeralien («Art. 262bis», «Art. 262ter», «Art. 262quater» usw.) hinter der Artikelnummer gekenn­zeichnet.
Muss zwischen beispielsweise einen Artikel 65 und einen Artikel 65a ein zusätzlicher Artikel eingeschoben werden, so wird der neue Artikel zum Artikel 65a und der bestehende Artikel 65a zum Artikel 65abis. Soll Artikel 65a nicht umnummeriert werden, so wird der neue Artikel zum Artikel 65 und der bestehende Artikel 65 wird zum Artikel 64a.
Beispiel:
Art. 27aZulässigkeit baulicher Veränderungen

Bauliche Veränderungen von Flugplatz- oder Flugsicherungsanlagen sowie Nutzungsänderungen sind nur zulässig, wenn dafür eine Plangenehmigung vorliegt.

Art. 27abis

Bisheriger Art. 27a

Art. 27abis Abs. 1 Bst. f bis

1 Die für ein Plangenehmigungsgesuch erforderlichen Gesuchsunterlagen sind in der verlangten Anzahl der Genehmigungsbehörde einzureichen. Das Gesuch muss namentlich enthalten:

fbis.den Nachweis, dass die Anforderungen der Flugsicherheit erfüllt sind;

è *AS 2011 1139