_231

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

231

_231

PDF document Return to chapter overview
231Einfache (d. h. nicht referendumspflichtige) Bundesbeschlüsse treten in der Regel am Tag nach ihrer Verabschiedung in Kraft, sodass auf eine Inkrafttretensbestimmung verzichtet wird. Das Inkrafttreten der übrigen (d. h. der referendumspflichtigen) Bundesbeschlüsse muss in der Regel wie bei den Gesetzen geregelt werden (Rz. 172186).