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164In Bundesgesetzen wird ausdrücklich angegeben, ob sie dem fakultativen oder – in Ausnahmefällen nach Artikel 165 Absatz 3 BV – dem obligatori­schen Referendum unterstehen. Je nach Rechtsform des Erlas­ses sind dabei die nachstehenden Formeln zu verwenden (zum besseren Verständnis sind auch die Inkrafttretensbestimmungen wiedergegeben).