164 | In Bundesgesetzen wird ausdrücklich angegeben, ob sie dem fakultativen oder – in Ausnahmefällen nach Artikel 165 Absatz 3 BV – dem obligatorischen Referendum unterstehen. Je nach Rechtsform des Erlasses sind dabei die nachstehenden Formeln zu verwenden (zum besseren Verständnis sind auch die Inkrafttretensbestimmungen wiedergegeben). |