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140Der Verweis wird in der dazugehörigen Fussnote durch die Angabe der Fundstelle im ABl. und durch den Zusatz «Fassung gemäss ABl. …» als statisch gekennzeichnet.
 
Die Präzisierung «Fassung gemäss» ist notwendig, damit eindeutig klar ist, dass es sich um einen statischen Verweis handelt. In den von der EU publizierten Rechtsakten wird seit 2008 nicht mehr auf die letzte Änderung dieser Rechtsakte hingewiesen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich Verweise auf Rechtsakte innerhalb der EU auf deren jeweils geltende Fassung und sind damit dynamische Verweise. Mit dem Zusatz «Fassung gemäss» wird verhindert, dass Verweise auf einen EU-Basisrechtsakt im Landesrecht als dynamisch missverstanden werden.
Beispiel Kurzform-Verweis:

2 Bei Konsumkreditverträgen muss die Verpflichtung zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Konsumentin oder des Konsumenten nach den Anforderungen nach Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2023/22259 erfolgen.

 

9Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG, Fassung gemäss ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023.
Beispiel ausführlicher Verweis

2 Bei Konsumkreditverträgen muss die Verpflichtung zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Konsumentin oder des Konsumenten nach den Anforderungen nach Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 20239 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG9 erfolgen.

 

9Fassung gemäss ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023.