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86Das logische Verhältnis zwischen den Gliedern einer Aufzählung kann kumulativ («und») oder alternativ («oder») sein; Mischungen sind nicht zulässig. Wenn möglich, sollte das Verhältnis aus der Formulierung des Einleitungssatzes oder der Aufzählungsglieder hervorgehen. Beispielsweise zeigt eine Formulierung wie «… wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind» an, dass die folgende Aufzählung kumulativ zu verstehen ist, und eine Formulierung wie «… in den folgenden Fällen», dass die Aufzählung alternativ ist. Ist das Verhältnis nicht eindeutig, so kann in vielen Fällen Klarheit geschaffen werden, indem nach dem vorletzten Glied «und» oder «oder» eingefügt wird. Dabei ist es nicht zwingend, dass die drei amtssprachlichen Fassungen dem gleichen Muster folgen.