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62Soll ein Erlass nur für eine von vornherein bestimmte Dauer in Kraft gesetzt werden, so sind die Daten des In- und des Ausserkrafttretens festzulegen (in der Regel mit der Formel: «… tritt am … in Kraft und gilt bis zum …»).
Beispiel:

Art. 2        Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

è AS 2011 5581