14 | Dem Titel eines Erlasses, von dem anzunehmen ist, dass er besonders häufig zitiert werden wird, kann – evtl. zusätzlich zum Kurztitel – eine Abkürzung beigefügt werden. Dies muss in allen Amtssprachen geschehen. Die Abkürzung wird auf einer neuen Zeile unterhalb des Titels in Klammer angefügt, gegebenenfalls zusammen mit dem Kurztitel; zwischen dem Kurztitel und der Abkürzung steht in diesem Fall ein Komma. |