Bei den Nationalratswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; das heisst, sie dürfen sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen. Einzig Bundesangestellte müssen sich, falls sie gewählt werden, entweder für ihren Beruf oder für das Mandat entscheiden.
Die Ständeratswahlen sind nicht auf Bundesebene geregelt. Für sie gelten kantonale Vorschriften.
Direkter Zugang zu den Nationalratswahlen: