In den letzten Jahren hat die Informations- und Kommunikationstechnologie rasante Entwicklungen erfahren. Auch staatliche und politische Institutionen sind davon beeinflusst: Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, Politiker und Parteien benutzen immer öfter das Internet, um Informationen einfacher an die Öffentlichkeit zu bringen.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Ausübung politischer Rechte auch über elektronische Verfahren zu ermöglichen. Dies kann der Demokratie möglicherweise neue Chancen eröffnen.
Nach einer ersten Etappe mit Pilotversuchen seitens der drei Kantone GE, NE und ZH, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund durchgeführt wurden, hat sich der Bundesrat am 31. Mai 2006 für eine Einführung von Vote électronique in Etappen ausgesprochen (vgl. Evaluationsbericht vom 31. Mai 2006).weitere Kantone können sich an Versuchen mit Vote électronique beteiligen;
2007-2011 bleibt die Zahl der elektronisch Abstimmenden auf 10 Prozent der Wählerschaft beschränkt;
nach fünf pannenfreien und erfolgreichen Versuchen mit Vote électronique kann ein Kanton den Bundesrat um eine erweiterte Bewilligung für Versuche mit Vote électronique ersuchen;
es sollen die Voraussetzungen für einen funktionstüchtigen Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Versuche mit Vote électronique geschaffen werden;
zu diesem Zweck werden zunächst die Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kantonsweise harmonisiert.