Für alle Änderungen der Bundesverfassung sowie für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen gilt das obligatorische Referendum: Das heisst, darüber muss eine Volksabstimmung stattfinden. Zur Annahme einer solchen Vorlage braucht es das sogenannte doppelte Mehr - nämlich erstens das Volksmehr, also die Mehrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land, und zweitens das Ständemehr, also eine Mehrheit von Kantonen, in denen die Stimmenden die Vorlage angenommen haben.